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Französische Steuergesetzgebung unionsrechtswidrig – der EuGH sieht gebietsfremde Konzerntochtergesellschaften in Frankreich benachteiligt!

Nach dem französischen Steuergesetz sind die Dividendeneinkünfte, die einer in Frankreich ansässigen Muttergesellschaft von ihrer im EU-Ausland ansässigen Tochtergesellschaft zufließen steuerfrei. Allein ein Abzug der fiktiven Kosten der Beteiligung in Höhe von pauschal 5 % des dortigen Gewinnes ist nicht abzugsfähig. Im Ergebnis werden also 5 % der vereinnahmten Gewinne der französischen Körperschaftssteuer unterworfen. Gewinne von Konzerntochtergesellschaften sind hingegen vollständig steuerfrei. Konzerntochtergesellschaften müssen allerdings ihren Sitz in Frankreich haben.

Der EuGH führte aus, dass die fehlende Möglichkeit, ausländische Tochtergesellschaften steuerlich in einen französischen Konzern einzugliedern und damit die vollständige Befreiung der Gewinne von der Körperschaftssteuer zu erlangen, französische Unternehmen davon abhalten könnte, solche Tochtergesellschaften in anderen EU-Staaten zu gründen. Damit wird die Niederlassungsfreiheit unzulässig verkürzt.

Grundsätzlich lässt das EU-Recht eine pauschale Besteuerung von 5% der im Übrigen steuerfreien Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften zu. Es bleibt nunmehr abzuwarten, welchen Weg die französische Steuergesetzgebung gehen wird. Zum einen ist eine Abschaffung des Konzernprivilegs denkbar, zum anderen die Ausweitung der Konzernregelung auf ausländische Tochtergesellschaften wie auch die Abschaffung der 5%-igen Pauschalbesteuerung eine Möglichkeit darstellt, den Vorgaben des EuGHs zu folgen.

Maßnahmen werden sicherlich vereinheitlicht mit den anderen EU-Staaten abgestimmt.

Der eigentliche Streit wird vor dem Französischen Cour administrative d’appel de Versailles (Frankreich) um die Rückerstattung von Steuern im Rahmen der 5%-igen Pauschalbesteuerung geführt.

(EuGH, Urteil vom 02.09.2015, C‑386/14)


Aachen, im September 2015

 

Martin Speicher, Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht