Karneval und Arbeitsrecht
Bald ist es soweit - die „fünfte Jahreszeit“ steht wieder vor der Tür und es heißt dreimal kräftig: Oche Alaaf !
Weder Fettdonnerstag (Weiberfastnacht) noch Rosenmontag sind jedoch gesetzliche Feiertage. Wer für diese Tage nicht…