Karneval und Arbeitsrecht

Bald ist es soweit - die „fünfte Jahreszeit“ steht wieder vor der Tür und es heißt dreimal kräftig: Oche Alaaf ! Weder Fettdonnerstag (Weiberfastnacht) noch Rosenmontag sind jedoch gesetzliche Feiertage. Wer für diese Tage nicht…