Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge
Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen
Gestaltung von Arbeitszeugnissen
Abmahnungen
Kollektivarbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer sind vor allem Auseinandersetzungen im Rahmen von Abmahnungen und Kündigungen von herausragender Bedeutung, weil mit dem Verlust des Arbeitsplatzes häufig auch die Gefährdung der eigenen wirtschaftlichen Existenz verbunden ist. Bei Kündigungen ist eine zeitnahe anwaltliche Beauftragung besonders wichtig, da für die Geltendmachung von Ansprüchen sowie Erhebung von Kündigungsschutzklagen kurzfristige Fristen einzuhalten sind. Nur dann ist der Erhalt des Arbeitsplatzes oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erreichen.
Beratungsbedarf von Arbeitnehmern besteht häufig auch hinsichtlich des zustehenden Tariflohns, der zulässigen Arbeitszeiten, Teilzeitregelungen und Befristungen, Leiharbeit, der Regelungen zum Erziehungsgeld, Mutterschutz und Erholungsurlaub, der Altersteilzeit, Arbeitnehmererfindungen, der beruflichen Weiterbildung sowie allgemein zum Thema Arbeitsunfällen und Arbeitsschutz. Vor Aufnahme einer Arbeitstätigkeit stehen gelegentlich auch Aspekte der Antidiskriminierung in Frage. Schließlich kann noch eine Erkrankung und damit zusammenhängend die Geltendmachung von EntgeltfortzahlungsansprüchenGrund unserer anwaltlichen Beauftragung sein.
Für Arbeitgeber
Auf Seiten der Arbeitgeber macht sich gute und präventive anwaltliche Beratung schnell bezahlt, indem kostspielige und zeitaufwendige Prozesse und Auseinandersetzungen verhindert werden. Primär liegt dabei die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen im Fokus unserer Tätigkeit. Insbesondere Wettbewerbsklauseln, nachvertragliche Verschwiegenheitspflichten, Vertrags-laufzeiten und Nichtantrittsklauseln sind besonders zu beachten. Auch die Wirksamkeit von beabsichtigten Kündigungen oder Änderungskündigungen sollte besser vorab geklärt werden, um allenfalls bestehende Voraussetzungen noch schaffen zu können.
Ebenfalls im Vorfeld einer Tätigkeitsaufnahme geklärt werden sollte die rechtliche Einordnung von Freelancern und freien Mitarbeitern (Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen / Statusfeststellung), um Probleme mit der Sozialversicherung und die Nachforderung von Lohnnebenkosten zu vermeiden. Weiterer Beratungsbedarf von Arbeitgebern besteht oft auch hinsichtlich Arbeitnehmerentsendungen, der Arbeitnehmerüberlassung, freiwilligen Leistungen (wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), Sozialplänen, Kurzarbeit und der Behinderteneingliederung. Umfassende arbeitsrechtliche Probleme ergeben sich schließlich noch bei den Themenfeldern Betriebsübergang, Umstrukturierungen, Outsourcing und Betriebsänderungen.
Die Bereiche betriebliche Altersvorsorge, Betriebsrenten und Pensionsversicherungsfonds können nur in interdisziplinärer Zusammenarbeit sinnvoll angegangen werden, weshalb wir diesen Fragestellungen in vertrauensvoller Kooperation mit Beratern anderer Fachrichtungen begegnen.