
Guido Jacobs
Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht
Schwerpunkte im Baurecht
- Umfassende rechtliche Betreuung von:
- Architekten
- Ingenieuren
- Handwerkern
- Projektsteuerern
- Generalplanern
- Claim Management (Nachtrags- und Vergütungsforderungen)
- Gestaltung von Beratungs- und Planungsverträgen
- Abwicklung von Gewährleistungs- und Haftungsfällen
Das Baurecht
ist der Oberbegriff für all jene Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es wird zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht differenziert.
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt unter anderem die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten und umfasst jene Regelungen des Zivilrechts, die das Grundeigentum, das Nachbarrecht und solche Werkverträge betreffen, die zur Planung und Durchführung von Bauvorhaben geschlossen werden (Verträge mit Handwerkern, Architektenverträge, Bauverträge mit Bauunternehmern etc.) sowie ferner die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Ein einheitliches Baugesetzbuch gibt es in Deutschland nicht. Viele baurechtliche Detailregelungen finden sich jedoch in der VOB. Obschon eigentlich für das Bauwesen der öffentlichen Hand konzipiert, wird die VOB in ihren Teilen B (VOB/B) und C häufig in privatrechtliche Verträge einbezogen. Die VOB hat aber lediglich den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, weshalb ihre Geltung von den Vertragspartnern explizit vereinbart werden muss.
Öffentliches Baurecht
Als öffentliches Baurecht wird der Teil des öffentlichen Rechts bezeichnet, der Bauvorhaben betrifft. Es wird noch einmal unterteilt in das Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt durch Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ob, was und wie hoch/groß gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt hingegen die Anforderungen an das individuelle Grundstück und seine Bebauung im Einzelnen (verkehrsmäßige Erschließung, notwendige PKW-Stellplätze, Abstandsflächen, Verkehrssicherheit, Brandschutz, Standsicherheit etc.). Die jeweiligen Verfahren (Bauantragsverfahren, das vereinfachte Verfahren oder Kenntnisgabeverfahren) sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt, wobei natürlich längst nicht alle Bauvorhaben genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind.
Unsere Dienstleistung
Unsere baurechtliche anwaltliche Dienstleistung umfasst die Beschaffung des Baurechts (uA Begleitung von Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren; Prüfung von Bebauungsplänen etc.), die Erstellung, Prüfung und Rechtsdurchsetzung von Bauverträgen (EP-, GU-, GÜ- und GMP-Verträgen), Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuererverträgen sowie allgemein die juristische Begleitung und Projektsteuerung von Bauprojekten.
Verbraucher werden mit dem Baurecht hauptsächlich beim Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie konfrontiert. Hier gibt es häufig bereits im Vorfeld rechtlichen Beratungsbedarf, weil es sich beim Baurecht einerseits aufgrund des Zusammenspiels verschiedener Akteure, Gewerke und Regelungen um eine komplexe Materie handelt und andererseits der Bau eines Wohnhauses im Leben der Bürger in der Regel eine einmalige Angelegenheit darstellt. Doch auch bei oder nach der Bauausführung kann es Vertragsstreitigkeiten mit dem Bauträger, dem Architekten oder Handwerkern geben. Damit hier juristische Waffengleichheit gewährleistet ist, beraten wir Sie gerne!
Zu unseren Mandanten gehören aber auch Architekten, Ingenieurbüros, Generalplaner, Projektsteuerer, Handwerker und Tragwerksplaner. Diese unterstützen wir gleichermaßen bei der Gestaltung und Verhandlung von Beratungs-, Projektsteuerungs- und Planungsverträgen sowie der Durchsetzung von Nachtrags- und Vergütungsforderungen (Claim Management) und der zügigen Abwicklung von Gewährleistungs- und Haftungsfällen. In der Beratung von Bauträgern und Investoren liegt der Schwerpunkt unserer Beratung in der rechtsicheren Gestaltung von Verträgen, welche die Rechtsbeziehung zu allen Projektbeteiligten bereits im Vorfeld umfassend regelt.




