Martin Speicher
Tätigkeitsschwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht
Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht
- Unternehmensgründung, Übertragung, Umwandlung,
- Nachfolgeregelungen unter Lebenden oder von Todes wegen
- Steueroptimierte rechtliche Gestaltung
- Krise und Insolvenz der Gesellschaft
- Organhaftung des Geschäftsführers oder Vorstand
- Finanzierung und Liquiditätssicherung
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.
Hinsichtlich der verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen unterscheidet man primär zwischen den Personengesellschaften (GbR, OHG, EWIV, KG und Partnerschaftsgesellschaften) sowie den Kapitalgesellschaften (GmbH, eG, SE, SCE, britische Limited und AG). Eine besondere Stellung nehmen die eingetragenen Vereine und Stiftungen ein. Zudem gibt es Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) bestehen. Dabei tritt eine Kapitalgesellschaft/ Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin einer Personengesellschaft / KGaA auf. Ebenfalls Inhalt des Gesellschaftsrechts ist das Konzernrecht, das sich mit verbundenen Unternehmen beschäftigt, sowie das rechtsformverändernde Umwandlungsrecht.
Unsere Aufgabe im Gesellschaftsrecht ist es, unter Berücksichtigung vom Zweck Ihres Unternehmens, die für Sie und Ihr Unternehmen auch unter steuerlichen und haftungsminimierenden Gesichtspunkten bestmögliche Rechtsform auszuwählen und dies rechtlich umzusetzen.
Unser Ziel der ganzheitlichen Beratung von Unternehmern ist es, die rund um das Unternehmen existenten rechtlichen Fragestellungen umfassend zu erfassen und eine langfristig tragfähige und dennoch kostengünstige Lösung zu erarbeiten.
Häufig zu lösende Probleme stellen sich hierbei insbesondere im Zusammenhang mit:
-
Unternehmensgründungen, Übertragungen, Umwandlungen,
-
Nachfolgeregelungen unter Lebenden oder von Todes wegen,
-
Krise und Insolvenz der Gesellschaft,
-
Organhaftung des Geschäftsführers oder Vorstandes,
-
Finanzierung und Liquiditätssicherung.
Häufig wirken sich Gesellschafterstreitigkeiten oder Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und den Organvertretern (Geschäftsführer/Vorstände) existenziell bedrohlich auf die Lage im Unternehmen aus. Unsere Aufgabe sehen wir in der schnellst möglichen Schlichtung oder Entscheidung derartiger Streitigkeiten, um die Fortsetzung des ungestörten Geschäftsbetriebes zu gewährleisten.
Handelsrecht
Das Handelsrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute.
Dies umfasst das Recht des Handelsstandes (uA Recht der Handelsvertreter, Makler und Vertragshändler), das Recht der Handelsgeschäfte (Kontokorrentvereinbarungen, Handelskauf, Kommissions-, Fracht- und Speditionsgeschäfte) sowie das internationale Kaufrecht.
Vereinfacht ausgedrückt deckt das Handelsrecht den B2B-Bereich vollumfänglich rechtlich ab und sieht zahlreiche Sonderregelungen im Vergleich zum allgemeinen Zivilrecht vor.
Da wir in unserer internen betrieblichen Praxis die Fracht- und Speditionsgeschäfte unter das Transport- und Speditionsrecht subsumieren, liegt der Fokus unseres handelsrechtlichen Dezernates im Bereich des Handelsvertreterrechtes und hierbei insbesondere auf dem Recht der Versicherungsvermittlern und Maklern, sowie bei Kommissionsvereinbarungen und dem internationalen Kaufrecht.