Guido Jacobs
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Das Immobilienrecht und insbesondere das Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) regelt das Recht der Wohnraum-mietverhältnisse, das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und das Pachtrecht. Aufgrund laufender richterlicher Rechtsfortbildung ist das Mietrecht ein sehr dynamisches Rechtsgebiet, weshalb es hier für Ihre optimale Beratung die Betreuung durch einen laufend fortgebildeten Fachanwalt bedarf.
Schon beim Ankauf von Immobilien ergeben sich weitreichende Gestaltungserfordernisse und -möglichkeiten. Bereits im Vorfeld einer Transaktion führen wir daher zur Ermittlung der rechtlichen Risiken und Entwicklungsmöglichkeiten eine rechtliche Due Diligence für Sie durch. Daneben gestalten wir alle für die Durchführung der Transaktion erforderlichen Verträge: Kaufverträge, Sale-and-Leaseback-Verträge, Gesellschaftsverträge oder die Verträge für die in den Veräußerungsvorgang eingebundenen Makler und Berater. Hier ergeben sich sinnvolle Verknüpfungen mit unserem gesellschaftsrechtlichen Dezernat.
Recht der Mieter
Für den Mieter stellt seine angemietete Wohnung den zentralen Ort seines Lebens dar, welche den verfassungsrechtlichen Schutz der Unverletzlichkeit genießt. Auch für den gewerblichen Mieter stellt der Mietvertrag über seine Gewerberäume einen zentralen Pfeiler seiner wirtschaftlichen Betätigung dar. Der Mieter hat einen durchsetzbaren Anspruch auf Überlassung der Räume in mangelfreiem Zustand während der gesamten Mietdauer. Wird dieser Anspruch nicht erfüllt, kann der Mieter mit Minderung der Miete oder Ersatzvornahme reagieren. Zuvor sollte er sich jedoch anwaltlich beraten lassen, da jede Mietminderung das Risiko in sich trägt, dass im Nachhinein festgestellt wird, dass die Minderung zu hoch angesetzt wurde. So kann schnell ein Kündigungsgrund entstehen. Auch hinsichtlich vermeintlich überhöhter Neben- und Betriebskostenabrechnungen kann schnell ein Rechtsstreit entstehen, der sich durch unsere anwaltliche Beratung und Mediation häufig schon im Keim ersticken lässt.
Recht der Vermieter
Vermieter investieren häufig einen großen Teil ihres liquiden Vermögens in die Anschaffung, Sanierung, Instandhaltung und Bewirtschaftung ihrer Immobilien. Gerade bei finanzierten Immobilienkäufen können ausfallende Mieten daher schnell zu existenzbedrohenden Finanzierungslücken führen, weshalb die rechtssichere und optimierte Gestaltung von Mietverträgen sowie ein effizientes Forderungsmanagement für sie von elementarer Bedeutung ist. Gute Mietverträge sind aber auch für die spätere Veräußerung von Mietobjekten relevant, weil etwaige Vertragsschwächen in einer vom potentiellen Käufer durchgeführten Due Diligence aufgedeckt und sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken würde. Zudem sehen sich Vermieter oftmals einem nerven- und finanzbelastenden „Kleinkrieg“ mit zahlungsunfähigen oder – unwilligen Mietern ausgesetzt, durch die nicht zuletzt auch der allgemeine Hausfrieden und damit das Wohlbefinden aller anderen Hausbewohner erheblich eingeschränkt werden kann. Da die formellen und inhaltlichen Vorgaben an (Eigenbedarfs-) Kündigungen sehr streng sind, führen Kündigungen, die ohne anwaltliche Beratung aufgesetzt werden, zumeist nur zur kostenpflichtigen Abweisung der Räumungsklage. Neben der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen beraten wir Sie daher zu jeglichen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung Ihrer Immobilie anfallenden Rechtsfragen und erstellen die insoweit erforderlichen Verträge wie beispielsweise die Hausverwalter- oder Facility-Management-Verträge.