
Axel Kanert
Fachanwalt für Steuerrecht
Schwerpunkte im Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Kapitalertragssteuerrecht
- Steuerberatung
- Außensteuerrecht
- Gestaltung von Lebenssachverhalten, speziell im unternehmerischen Bereich
- Doppelbesteuerungsabkommen
Martin Speicher
Fachanwalt für Steuerrecht
Schwerpunkte im Steuerrecht
- Gestaltung von Kapitalanlagemodellen
- Steuerliche Optimierung der Erbfolge
- Unternehmensübergang
- Einkommenssteuer
- Allgemeine Gestaltung von steuerlichen Lebenssachverhalten, speziell im unternehmerischen Bereich
- Doppelbesteuerungsabkommen
Im Steuerrecht bilden die steuerrechtlich korrekte Erfassung und Bewertung von Sachverhalten, sowie vorgelagert die Gestaltung von Sachverhalten zur Optimierung der steuerrechtlichen Folgen, den Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit. Dies betrifft sowohl die umfassende steuerrechtliche Beratung von Unternehmen, als auch die Steuerberatung von Einzelhaushalten und Familien.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Steuerstrafverfahren mit der gebotenen Diskretion beratend und prozessual zur Seite.
Für Unternehmer
Im unternehmerischen Bereich liegt der steuerrechtliche Fokus meist auf der optimierten Gestaltung der Unternehmensstruktur und Gewinnverteilung, weshalb hier nicht nur die reine „Steuerberatung“ gefragt ist, sondern gesellschaftsrechtliche Expertise für die umfassende Beratung unabkömmlich ist. An dieser Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Gesellschaftsrecht finden wir mit zwei diesbezüglich versierten Anwälten stets die ideale Lösung für Sie und Ihr Unternehmen.
Alleine die Wahl der „richtigen“ Rechtsform kann im Falle auftretender Krisen die Existenz des Unternehmens und dessen Eigentümerfamilie schützen, aber auch im laufenden Betrieb jährlich viele Tausend Euro Steuerlast ersparen. Zudem kann die Steuerlast des Unternehmens unter Umständen durch die Kombination von innergemeinschaftlichen gesellschaftsrechtlichen Beherrschungsverhältnissen stark reduziert werden. Ohnehin gewinnt die steuerliche Gestaltung grenzübergreifender Sachverhalte gerade im Grenzgebiet Euregio immer mehr an Bedeutung. Hier sind fundierte Kenntnisse des Außensteuerrechts sowie insbesondere der zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen unerlässlich. In der Regel ist dann bereits die Frage klärungsbedürftig, welche Einkünfte in welchem Vertragsstaat zu deklarieren und zu versteuern sind.
Durch den Aufbau einer eigenen Steuerberatungsabteilung können wir Unternehmen ein attraktives „steuerrechtliches Gesamtpaket“ anbieten: präventive Steueroptimierung, Unternehmensbewertungen, Bilanzierung, Buchhaltung, Buchführung inklusive der laufenden Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie die Überprüfung von Steuerbescheiden und Vertretung vor der Finanzgerichtsbarkeit in Streitfällen – Recht und Steuern aus einer Hand.
Für Verbraucher
Bekanntester Anwendungsfall der Steuerberatung im privaten Bereich ist sicherlich die Erstellung und Überprüfung von Einkommenssteuererklärungen. In unserem Hause betreut Sie hier primär Frau Dipl.-Kffr. Koch-Sawazki, die diesbezüglich über langjährige und umfassende Erfahrung verfügt.
Beratungsbedarf besteht darüber hinaus häufig jedoch auch bei der Gestaltung respektive der Auswahl von Kapitalanlagemodellen unter steuerrechtlichen Aspekten sowie in Fragen der (vorweg genommenen) Erbfolge. Da dabei auch erbrechtliche Fragestellungen eine wichtige Rolle spielen, ist hierbei eine fundierte anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Schließlich gehört auch die Entwicklung und laufende Überprüfung von Abschreibungsmodellen zu unserem steuerrechtlichen Repertoire.




