Thomas Betzer
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Schwerpunkte im Transport- und Speditionsrecht
- Schadensbearbeitung und Schadensabwicklung
- Beweissicherung und Regressführung
- Reiserecht
- Bußgeldverfahren
- Weitreichendes internationales Netzwerk
- ausgezeichnete Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, Französich und Deutsch als Muttersprache
- Forderungsinkasso
Sebastian Kobylarczyk
Rechtsanwalt
Schwerpunkte im Transport- und Speditionsrecht
- Schadensbearbeitung und Schadensabwicklung
- Beweissicherung und Regressführung
- Weitreichendes internationales Netzwerk
- ausgezeichnete Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, zudem muttersprachlich Polnisch
- Forderungsinkasso
- Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
- Reiserecht
Das Transport- und Speditionsrecht gehört zu einem der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Sozietät. Mit einem Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie einem weiteren Anwalt mit dem Interessensschwerpunkt Transportrecht sind wir in der Lage, auch komplexe Rechtsstreitigkeiten zufriedenstellend und zeitnah für Sie zu bearbeiten.
Das Transportrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet und resultiert in erster Linie aus der Vielfalt weitgehend nicht aufeinander abgestimmter nationaler Gesetze und internationaler Übereinkommen. Wegen der engen Ländergrenzen in Europa stellen internationalen Transporte die Regel dar. Häufigstes Problem auf diesem Gebiet ist dabei die Frage nach der internationalen Zuständigkeit, d.h. nach der Frage, ob in Deutschland geklagt werden kann. Zudem ist oft streitig, welche Rechtsordnung oder welches internationale Übereinkommen auf einen bestimmten Beförderungsvertrag anzuwenden ist. Zu dieser Problematik kommt erschwerend hinzu, dass sich das Transportrecht über die Jahre als das Recht einzelner Transportmittel entwickelt hat. So kommt es dazu, dass die Beförderung mit unterschiedlichen Transportmitteln im internationalen Bereich unterschiedlichen Rechtsvorschriften unterliegt. Dabei können die für die einzelnen Transportarten geltenden Vorschriften wesentlich voneinander abweichen. Die gängigsten und wichtigsten internationalen Übereinkommen sind für die Beförderung auf der Straße die CMR, auf der Schiene die CIM, sowie für die Luft das Warschauer Abkommen (WA) und das Montrealer Übereinkommen (MÜ).
Zusätzlich gehört das Reiserecht ebenfalls noch zum Transport und Speditionsrecht.
Für Transportversicherer
Für den Transportunternehmer gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht hinsichtlich Güter- und Verspätungsschäden. Gerade im Straßengüterverkehr werden tagtäglich zahlreiche Transportschäden verursacht. Unser Team kann auf langjährige Erfahrungen in der Schadensbearbeitung und Schadensabwicklung mit Transportversicherern zurückgreifen. Zu unseren Kunden gehören zahlreiche deutsche und ausländische Versicherer und Assekuranzen. Wir wissen, auf was es ankommt! Insbesondere bei der Regressführung (Streitverkündung) mit den in der Regel zahlreichen, an einem Transport befassten Beteiligten und nachgeschalteten Unterfrachtführern. Um vor allem bei Streitigkeiten mit ausländischen Frachtführern die Kosten für die Schadensabwicklung nicht unnötig in die Höhe zu treiben, greifen wir auf unsere Erfahrung, sprachlichen Fähigkeiten, unser Netzwerk im Ausland sowie auf unsere Kostenpolitik zurück.
Schadensverhütung, Beweissicherung
Wir vermitteln kompetente Sachverständige und Havariekommissare in allen größeren Häfen und Handelsländern zwecks Qualitätsüberwachung
• der Verpackung,
• des Lagers,
• des Transportmittels,
• der Stauung und der Ladungssicherung.
Regresse
Je nach Art und Ort des Schadens, der Art des Transportmittels und des anzuwendenden Rechts haften Verpackungsunternehmer, Stauereibetriebe, Lagerhalter, Frachtführer oder Spediteure. Deren Auftraggeber, Absender, Empfänger und (nach Abtretung oder Regulierung) Transportversicherer können regelmäßig Schadensersatz fordern, wenn der Regress sichergestellt wurde. Erforderlich sind dabei insbesondere:
• das Einhalten kurzer Fristen,
• korrekte Abtretungen,
• die sichere Kenntnis des Haftungsregimes,
• kompetentes Auftreten bei Agenten und ausländischen Rechtsanwälten.
Prozessführung
Unser Ziel ist es, Kosten zu vermeiden, den Gegner außerprozessual zu überzeugen und nach Absprache mit Ihnen vorprozessuale Vergleiche zu schließen. Gelingt dies nicht, prozessieren wir vor allen deutschen Gerichten selbst. Ist der Gerichtsstand im Ausland, kooperieren wir mit dort ansässigen kompetenten Kollegen.
Für Frachtführer
Die in Auftrag genommenen Transporte müssen störungsfrei ablaufen. Dabei kämpft der Frachtführer alltäglich mit einer Vielzahl von äußeren und betriebsinternen Problemen: Äußere Umstände sind insbesondere Unfälle des eingesetzten Transportmittels, Waren, die infolge nicht ordnungsgemäßen Verladens beim Absender beschädigt werden, sowie die sich ständig ändernden wirtschaftlichen Verhältnisse wie steigende Ölpreise und Versicherungsprämien. Nicht unerwähnt bleiben sollten schließlich die zahlreichen gesetzlichen und insbesondere europarechtlichen Vorschriften, bei deren Zuwiderhandlungen hohe Bußgelder drohen.
Der Erfolg eines jeden Transportunternehmens hängt in erster Linie von einer gut organisierten inneren Struktur und von qualifiziertem Personal ab.
Arbeitsrecht
Fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht (wirksame Arbeitsverträge, Kündigungen) vermeiden wirtschaftliche Einbußen. Um dies zu gewährleisten, beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Haftung
Immer wieder kommt es zu Verspätungen oder Beschädigungen bzw. Verlusten von Transportgütern. Auch mit ausreichendem Versicherungsschutz kann es zu Problemen kommen, bei deren Lösung wir Sie gerne unterstützen. Regelmäßig sollte überprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Öffentliches Transportrecht
Als Unternehmer sind Sie ordnungsrechtlich für Ihr Personal verantwortlich! Dieser Punkt wird allzu häufig nicht beachtet sowie dessen Tragweite unterschätzt. Der Unternehmer hat bei seinem Fahrpersonal regelmäßige Kontrollen hinsichtlich dessen Tauglichkeit und Fähigkeiten durchzuführen. Unterlässt er dies, kann er ordnungs- wie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Weiterhin bestehen auch Kontrollpflichten gegenüber Dritten, z.B. bei der Einsetzung von Unterfrachtführern. Hier lauern erhebliche Bußgelder, Strafverfahren und im schlimmsten Fall der Verlust der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, um ein Unternehmen führen zu dürfen. Wir schulen Sie und Ihr Personal gerne über einschlägige Vorschriften
• im Fahrpersonalrecht,
• im Zollrecht und bei der Zollabwicklung,
• bei Gefahrguttransporten und
• zu Bußgeldvorschriften.
Forderungsinkasso
Ausstehende Forderungen gegenüber den Auftraggebern stellen immer wieder eine Gefahr für den Betrieb dar. Häufig werden solche Forderungen erst dann geltend gemacht, wenn es zu spät ist! Die Gründe dafür liegen häufig darin, dass der Frachtführer die Kosten für die Geltendmachung scheut oder die Geschäftsbeziehung mit den Auftraggebern nicht aufs Spiel setzen will. Kostenbewusst treiben wir nach Überprüfung der Bonität Ihre Forderung im In- und Ausland ein. Durch Gespräche mit Ihren Auftraggebern können wir beziehungsschonend rechtzeitig auf die Auftraggeber einwirken.
Kosten
In Verbindung mit einer passenden Rechtsschutzversicherung und einem Dauerberatungsvertrag bleiben die Kosten für Sie überschaubar und kalkulierbar.
Reiserecht
Zu der täglichen Mandatsbearbeitung im Transportgeschäft gehört selbstverständlich auch die Geltendmachung von Schadensersatz- und Ausgleichsansprüchen des reisenden Verbrauchers gegen Fluggesellschaften. Der Luftverkehrssektor der Europäischen Union hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Die Veränderungen in der Luftfahrtbranche dürfen jedoch nicht zu einer Verschlechterung der Leistungsqualität führen. Infolge der Vielzahl von Billigfluglinien häufen sich jedoch die Mängel bei der Personenbeförderung. An der Tagesordnung stehen
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Nichtbeförderungen,
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Annullierungen und
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Verspätungen.
Auch bei Pauschalreisen ist es häufig ratsamer, die Fluggesellschaften direkt in Anspruch zu nehmen, an Stelle des Reiseveranstalters. Da die Gerichte, insbesondere der EuGH zunehmend verbraucher-freundlicher entscheiden, konnten in diesem Sektor, auf dem Klagewege, für die Mandanten nicht unerhebliche Ausgleichsansprüche erfolgreich geltend gemacht werden.
Ein Luftbeförderungsvertrag ist grundsätzlich ein Werkvertrag, auf den, wenn in Deutschland geschlossen- die Regelungen der §§ 631 ff. BGB anzuwenden sind. Diese werden jedoch von zahlreichen Spezialvorschriften überlagert, die teilweise in internationalen Übereinkommen (Warschauer Abkommen, Montrealer Übereinkommen), im Gemeinschaftsrecht (Verordnung 889/2002 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen, Fluggastrechtsverordnung EG-VO 261/2004) und in anderen nationalen Vorschriften (in Deutschland zum Beispiel im Luftverkehrsgesetz) enthalten sind.
Immer wieder kommt es vor, dass Mandanten nach Abschluss einer Pauschalreise infolge von Mängeln im Flugbereich unsere Kanzlei aufsuchen und nach ihren Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter fragen. Bei Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter stellt sich stets die Frage, welche Pflichten der Reiseveranstalter aus dem Reisevertrag verletzt haben kann. Wir klären den Mandanten dahingehend auf, dass er in den häufigsten Fällen auch einen direkten Anspruch gegen die Fluggesellschaft hat. Insbesondere aus der Fluggastrechtsverordnung ergeben sich Ausgleichsansprüche des reisenden Verbrauchers, welche unproblematischer geltend zu machen sind, als Ansprüche des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter aus Reiserecht. Diese Umstände werden häufig übersehen.