IT-Recht
Das IT-Recht zeichnet sich dadurch aus, dass es eines der jüngsten Rechtsbereiche ist, vielfachen Änderungen und uneinheitlicher Rechtsprechung unterliegt und eine Vielzahl von Rechtsgebieten vereint.
Unter anderem zählen dazu das Internetrecht mit den Bereichen des Domainrechts, E-Business und E-Commerce sowie das Datenschutzrecht. Weiterhin Medienrecht und Telekommunikationsrecht.
Auch die Erstellung von Softwareverträgen, von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – nicht nur im E-Commerce – gehört dabei ebenso zum IT-Recht, wie das Namens- und Markenrecht.
Im Rahmen von Abmahnungen, sei es durch Mitbewerber oder beim Filesharing, werden auch die Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts mit einbezogen.
Wir bearbeiten für Sie im IT-Recht unter anderem:
I. Datenschutz
Im Rahmen des Datenschutzes beraten wir Ihr Unternehmen umfassend zu datenschutzrechtlichen Aspekten, erstellen die notwendigen Verträge, AGB, Datenschutzerklärung und schulen Ihre Mitarbeiter.
II. Abmahnungen
Im Fall einer Abmahnung (unabhängig ob durch einen Konkurrenten, Anwalt sowie Abmahnverein oder wegen Filesharing) im IT-Bereich prüfen wir die gegen Sie erhobenen Forderung.
Dank einer sehr modernen Kanzleiinfrastruktur können wir diese Leistung zeitnah überall auf der Welt erbringen.
Bei einer unberechtigten Abmahnung stehen wir Ihnen bei der Verteidigung zur Seite und helfen Ihnen die Forderungen abzuwehren.
Bei einer berechtigten Abmahnung formulieren wir eine modifizierte Unterlassungserklärung, um den Schaden für Sie und Ihr Unternehmen zu minimieren und beraten Sie dabei, wie Sie zukünftig Abmahnungen verhindern können.
III. Internetrecht/Webseite/Onlineshops/E-Commerce
Bei Ihrer Domain beginnt unsere Arbeit bereits bei der Beratung zur Zulässigkeit des gewünschten Namens Ihrer Webseite.
Weiter erstellen wir für Sie das Impressum und die Datenschutzerklärung sowie AGB für Ihren Onlineshop.
Auch beraten wir Sie über rechtlich notwendige Sicherheitseinstellungen (u.a. privacy by design und privacy by default) und überprüfen den Quellcode Ihrer Webseite auf versteckte Funktionen.
Sie haben einen Onlineshops? Gerne überprüfen wir für Sie, ob Sie die notwendigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
IV. Start-Up Beratung
Vielfach erzählen uns junge Gründer von Problemen bei der Unternehmensgründung. Insbesondere die Sorge vor Kosten hält nach unserer Erfahrung Start-Up Gründer davon ab, sich rechtliche Hilfe zu suchen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass gute Projekte mangels Finanzierung oder durch Abmahnungen von Konkurrenten enden.
Wir begleiten Start-Ups von Beginn an.
Wir zeigen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen, insbesondere auch vor dem steuerrechtlichen Hintergrund und der Sicherung Ihrer Idee im Insolvenzfall auf. Darüber hinaus erstellen wir Ihnen auf Wunsch Arbeitsverträge, AGB, Datenschutzerklärung, usw. In Zusammenarbeit mit unserer Steuerabteilung helfen wir Ihnen bei der Buchhaltung und Ihren Steuern oder führen diese auf Ihren Wunsch in unserem Hause durch.
Hinsichtlich der Kosten vereinbaren wir mit Ihnen ein individuelles Modell. Uns kommt es auf eine langfristige Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse und nicht auf eine einmalig hohe Rechnung an.
Dies Aufzählung ist selbstverständlich nur beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns gerne zu Ihren individuellen Fragen in diesem Bereich an.
Matthias Draheim
Tätigkeitsschwerpunkt im IT-Recht
Schwerpunkte im IT-Recht (Informationstechnologierecht)
- Datenschutzrecht
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Rechtlich/technische Überprüfung von Webseiten
- Erstellung von Datenschutzerklärung für Webseiten
- Schulung von Datenschutzbeauftragten und Mitarbeitern
- Hilfe bei Abmahungen durch Aufsichtsbehörden
- Vermittlung von geprüften Datenschutzbeauftragten
- Domainrecht
- E-Commerce/Onlinehandel
- AGB Erstellung und Überprüfung
- Filesharing