Thomas Betzer
Tätigkeitsschwerpunkt im Versicherungsrecht
Schwerpunkte im Versicherungsrecht
- Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
- Hausrat-, Wohngebäude- oder Gebäudehaftpflichtfällen
- Gewährung staatlicher Rente, Arbeitslosengeld, ALG II
- Unfälle im privaten (Unfallversicherung) oder betrieblichen (Berufsgenossenschaft) Bereich
- Private Renten- und Lebensversicherungen
- Haftpflicht- oder Rechtschutzfällen
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen, wobei es das privatrechtliche Versicherungsrecht gibt sowie das öffentlich-rechtlich ausgestaltete Sozialversicherungsrecht.
Jeder deutsche Bürger unterhält – wissentlich und unwissentlich – zahlreiche Versicherungsverträge. Beginnend mit den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherungen über die Berufsgenossenschaften hin zu den privaten Versicherungsverträgen. Die Auseinandersetzung mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ist oft mühevoll und kompliziert, da das Dickicht gesetzlicher Bestimmungen (SGB, VVG, PflichtVG usw.) und seitenlanger Versicherungsbestimmungen (ARB, AKB usw.) immer unübersichtlicher wird.
Da der Schaden im Falle einer Regulierungsverweigerung der Versicherung für den Betroffenen existenziell sein kann, ist es dringend anzuraten, sich unmittelbar nach der ersten Ablehnung der Einstandspflicht anwaltlich beraten zu lassen. Mit einem entsprechenden Hinweis können Versicherer eine halbjährige Ausschlussfrist in Gang setzen, die nur durch Erhebung einer Klage einzuhalten ist. Nach Fristablauf sind alle Ansprüche ausgeschlossen!
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Streitigkeiten mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung, z.B. bei
- Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen,
- Hausrat-, Wohngebäude- oder Gebäudehaftpflichtfällen,
- Gewährung staatlicher Rente, Arbeitslosengeld, ALG II,
- Unfällen im privaten (Unfallversicherung) oder betrieblichen (Berufsgenossenschaft) Bereich,
- Privaten Renten- und Lebensversicherungen,
- Haftpflicht- oder Rechtschutzfällen.
STEUERRECHT BEI AIXLAW
Im Steuerrecht bilden die steuerrechtlich korrekte Erfassung und Bewertung von Sachverhalten, sowie vorgelagert die Gestaltung von Sachverhalten zur Optimierung der steuerrechtlichen Folgen, den Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit. Dies betrifft sowohl die umfassende steuerrechtliche Beratung von Unternehmen, als auch die Steuerberatung von Einzelhaushalten und Familien.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Steuerstrafverfahren mit der gebotenen Diskretion beratend und prozessual zur Seite.
Für Unternehmer
Im unternehmerischen Bereich liegt der steuerrechtliche Fokus meist auf der optimierten Gestaltung der Unternehmensstruktur und Gewinnverteilung, weshalb hier nicht nur die reine „Steuerberatung“ gefragt ist, sondern gesellschaftsrechtliche Expertise für die umfassende Beratung unabkömmlich ist. An dieser Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Gesellschaftsrecht finden wir mit zwei diesbezüglich versierten Anwälten stets die ideale Lösung für Sie und Ihr Unternehmen.
Alleine die Wahl der „richtigen“ Rechtsform kann im Falle auftretender Krisen die Existenz des Unternehmens und dessen Eigentümerfamilie schützen, aber auch im laufenden Betrieb jährlich viele Tausend Euro Steuerlast ersparen. Zudem kann die Steuerlast des Unternehmens unter Umständen durch die Kombination von innergemeinschaftlichen gesellschaftsrechtlichen Beherrschungsverhältnissen stark reduziert werden. Ohnehin gewinnt die steuerliche Gestaltung grenzübergreifender Sachverhalte gerade im Grenzgebiet Euregio immer mehr an Bedeutung. Hier sind fundierte Kenntnisse des Außensteuerrechts sowie insbesondere der zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen unerlässlich. In der Regel ist dann bereits die Frage klärungsbedürftig, welche Einkünfte in welchem Vertragsstaat zu deklarieren und zu versteuern sind.
Durch den Aufbau einer eigenen Steuerberatungsabteilung können wir Unternehmen ein attraktives „steuerrechtliches Gesamtpaket“ anbieten: präventive Steueroptimierung, Unternehmensbewertungen, Bilanzierung, Buchhaltung, Buchführung inklusive der laufenden Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie die Überprüfung von Steuerbescheiden und Vertretung vor der Finanzgerichtsbarkeit in Streitfällen – Recht und Steuern aus einer Hand.
Für Verbraucher
Bekanntester Anwendungsfall der Steuerberatung im privaten Bereich ist sicherlich die Erstellung und Überprüfung von Einkommenssteuererklärungen. In unserem Hause betreut Sie hier primär Frau Dipl.-Kffr. Koch-Sawazki, die diesbezüglich über langjährige und umfassende Erfahrung verfügt.
Beratungsbedarf besteht darüber hinaus häufig jedoch auch bei der Gestaltung respektive der Auswahl von Kapitalanlagemodellen unter steuerrechtlichen Aspekten sowie in Fragen der (vorweg genommenen) Erbfolge. Da dabei auch erbrechtliche Fragestellungen eine wichtige Rolle spielen, ist hierbei eine fundierte anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Schließlich gehört auch die Entwicklung und laufende Überprüfung von Abschreibungsmodellen zu unserem steuerrechtlichen Repertoire.
Forderungsinkasso
Sie haben eine Leistung erbracht und der Schuldner zahlt nicht?
Unzählige Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schieflage, weil sie Leistungen ordnungsgemäß erbringen, ihre Vertragspartner allerdings gar nicht oder erst mit oft monatelanger Verzögerung zahlen. Daher ist es ratsam, wenn Unternehmen Zeit und Geld in ein aktives Mahnwesen investieren. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, konsequent zu mahnen und alle Möglichkeiten der Forderungsdurchsetzung zu nutzen.
Denn nur wer frühzeitig und energisch mahnt und seine Forderung aktiv durchsetzt, hat gute Chancen sein Geld zu bekommen. Wer hingegen abwartet und sich vertrösten lässt, läuft Gefahr, mit seiner Forderung in die Insolvenz des Schuldners zu fallen. Das Ergebnis ist der oft fast vollständige Ausfall der Forderung.
Erfahrungsgemäß werden diejenigen Gläubiger vorrangig bedient, die den meisten Druck ausüben. Als besonders effektives Druckmittel hat sich in der anwaltlichen Inkassopraxis die Kontopfändung und das Zahlungsverbot gegen Zulieferer bewährt; zudem wird bereits eine einfache anwaltliche Mahnung häufig ernster genommen, als jedes Anschreiben des Unternehmers selber. Insbesondere im Umgang mit langjährigen Kunden ist hier Fingerspitzengefühl in den Formulierungen geboten, das kommerzielle Inkassodienstleister so individualisiert häufig nicht leisten können.
Bietet der Schuldner in der Folge Ratenzahlungen an, gilt es, die Forderung gezielt zu sichern und die Ratenzahlung zu überwachen. Auch hier ist Erfahrung im Umgang mit Schuldnern und den Möglichkeiten der (außergerichtlichen) Titulierung gefragt.
Kosten des Inkassos
Befindet sich der Schuldner mit der Zahlung in Verzug (dies wird durch professionelle Gestaltung des Rechnungsformulars und der Mahnschreiben gewährleistet), so haftet er dem Gläubiger auch für die Kosten der Rechtsverfolgung. Inwieweit die Kosten von Inkassodiensten erstattungsfähig sind, wird von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich entschieden.
In jedem Fall aber müssen die Kosten eines mit dem Inkasso beauftragten Rechtsanwaltes voll erstattet werden.
Wir haben in den letzten zehn Jahren viel Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und für etliche Unternehmen das passende Prozedere für ein individuelles und professionelles Mahnwesen entwickelt. Wir finden auch für Sie die optimale Lösung- sprechen Sie uns an!
Vorträge
Regelmäßige Vorträge
- Bankhaftung in der Anlegerberatung
- Betriebsübergang – Rechtliche Grundlagen und Verhaltensweisen
- Grundlagen des BetrVG für Betriebsräte
- Lenk- und Ruhezeiten (Transport- und Speditionsrecht)
- Professionelles Forderungsmanagement
- Rechte des Arbeitnehmers in der Insolvenz
- Vertragsrecht (Kurs für Referendare)
- Zollrecht sowie Zustellung von öffentlichen Urkunden im Ausland
Schulungen
- Professionell mahnen
- Lenk- und Ruhezeitenregelungen für Kraftfahrer
- Richtig beraten – Sorgfaltspflichten in der Anlageberatung
- Grundlagen des BetrVG für Betriebsräte
- Referendarkurs – Vertragsrecht
Schadensabwicklung
Seit der Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes am 01.07.2008 ist es auch Kfz-Werkstätten erlaubt, den Kunden rechtlich über die Folgen eines Verkehrsunfalles zu beraten und gegenüber der eigenen und der gegnerischen Versicherung zu vertreten.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen ist jedoch immer mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Berater – also auch die Werkstatt – haftet für fehlerhafte Beratung. Eine entsprechende Versicherung unterhält kaum eine Werkstatt. Dabei lauern gerade bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden viele Fallstricke:
- in der Beurteilung der Haftungsfrage, insbesondere die Frage des Mitverschuldens,
- in der Frage welche Schadenspositionen geltend gemacht werden können (z.B. Fiktive Reparaturkosten oder 130%-Regelung, Schmerzensgeld, Aufwandspauschale, merkantiler Minderwert) und
- bei der sachgerechten Durchsetzung der Ansprüche (Fristenkontrolle).
Wir bieten als Service für Kfz-Werkstätten die Übernahme der rechtlichen Abwicklung des Verkehrsunfallschadens im Hause der Werkstatt. So kombinieren Sie optimalen Service mit geringen Kosten und vermeiden gleichzeitig Haftungsrisiken. Hier nur einige Vorteile:
- Wir kommen nach telefonischer Anfrage in Ihre Werkstatt und beraten vor Ort.
- Wir prüfen nach Erstellung des Gutachtens verbindlich die mögliche Abrechnungsart (Totalschaden, fiktive/ tatsächliche Reparaturkoste / 130%-Regelung.
- Wir prüfen mögliche Schmerzensgeldansprüche, Lohnausfallansprüche und sonstige Schadensmerkmale.
- Wir übernehmen die Schadensmeldung und machen die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend.
- Wir überprüfen vorab die Haftungsfrage.
- Wir beraten Sie bei der Sicherung Ihrer Werklohnansprüche durch Abtretungen und Pfandrechte.
Kapitalanlagen
Häufig stehen Anleger nach herben Verlusten am Kapitalmarkt vor der Frage, ob sie für die entstandenen Verluste entschädigt werden. Eine Entschädigung kann gefordert werden, wenn der Anleger seine Anlageentscheidung aufgrund fehlerhafter Beratung getroffen hat.
Eine anleger- und objektgerechte Beratung beginnt mit der Kundenexploration, in der
- Anlageziele (Anlagehorizont, Fungibilität, Zweck, Renditeerwartung, Kapitalschutz, Risikobereitschaft),
- Erfahrung (Anlageerfahrung, Bildung, Kenntnisse, Anlagehistorie, Lebensalter) und
- Wirtschaftliche Verhältnisse (Vermögenssituation, Risikotragfähigkeit, Vermögensherkunft)
und weitere Aspekte betrachtet werden. Der Berater muss ermitteln, ob das angebotene Finanzinstrument zum Anleger passt. Anderenfalls liegt ein Beratungsfehler vor und der Anleger hat einen Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank.
Zertifikate und ähnliche Hoch-Risikoanlagen des grauen Kapitalmarktes sind dabei nach herrschender Rechtsprechung jedenfalls ungeeignet, wenn der Anleger Altersvorsorge betreiben will.
Firmengründungen
Bereits vor der Gründung einer Gesellschaft sind viele Fragen zu beantworten. Steuerbelastung und Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft hängen unmittelbar mit der Wahl der richtigen Gesellschaftsform zusammen. Das Deutsche Recht stellt dem Bürger eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Auswahl:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaft (auf Aktien) (KG a.A. / GmbH & Co. KG)
- Genossenschaft (e.G.)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Eingetragener Verein (e.V.)
- Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt)
- Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR)
- Stille Gesellschaft (typisch und atypisch)
- Stiftung
Daneben können durch europarechtliche Vorgaben zahlreiche ausländische Gesellschaftsformen Niederlassungen in Deutschland eröffnen (z.B. die Limited nach englischem Recht). Gerade hier ist besondere Vorsicht geboten! In aller Regel bestehen gravierende zusätzliche Anforderungen und Risiken durch die Wahl einer ausländischen Gesellschaftsform.
Im Zuge der Gründung müssen zahlreiche Vertragswerke entworfen und auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden:
- Gesellschaftsvertrag
- Arbeitsverträge / Anstellungsverträge
- Liefer- und Kooperationsverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Rechnungen / Lieferscheine / Mahnwesen
- Beteiligungsverträge
Steuerberatung
Zu unseren Dienstleistungen im steuerrechtlichen Dezernat gehört die
- Finanzbuchführung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschlusserstellung
sowie die Erstellung von
- Konzernsteuererklärungen und
- Privaten Steuererklärungen.
Besonders im Fokus unserer steueranwaltlichen Dienstleistung stehen selbstverständlich auch streitige Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit sowie allgemein die Betreuung in Steuerstrafverfahren.
Vollmacht
Vollmacht / power of attorney
Mandatsvertrag
Mandatsvertrag / contract of mandate
Erklärung
über die Entbindung der Schweigepflicht
PKH- Antrag
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Rechtsreferendare und Referendarinnen
Wir bieten laufend Ausbildungsstellen sowohl in der Anwalts- als auch in der Wahlstage und freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung.
In welchen Rechtsgebieten bilden wir aus?
Wir beraten unsere Mandanten in nahezu allen Rechtsgebieten und können unseren Referendaren daher die Gelegenheit bieten, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Schwerpunkt unserer Sozietät ist jedoch klar das Wirtschaftsrecht, sodass eine gewisse diesbezügliche Neigung grundsätzlich von Vorteil ist. Mit unserem Dezernat Medizin- und Sozialrecht sowie mit unserem strafrechtlichen Dezernat bieten wir aber während der Ausbildung ausreichend Gelegenheiten, über den wirtschaftsrechtlichen Tellerrand hinaus zu schauen.
Welche Aufgaben erwarten Sie als Referendar bei AIXLAW?
Unsere Referendare und Referendarinnen kommen bei uns mit allen Aspekten des Anwaltsberufes in Berührung. Referendare wirken bei uns daher stets bei der möglichst autarken Bearbeitung von Fällen mit und nehmen, je nach Ausbildungsstand, auch selbständig Gerichtstermine vor den Amtsgerichten wahr.
Was erwarten wir von Ihnen?
Die Rechtsanwälte von AIXLAW sind leidenschaftlich gerne Berufsträger. Vom juristischen Nachwuchs erwarten wir daher bei ausgeprägter sozialer Kompetenz eine hohe generelle Motivation und Neugierde auf die juristische Praxis. Bei überzeugender Persönlichkeit und stimmigem Gesamtpaket zählt für uns deshalb nicht nur Ihre formale juristische Qualifikation. Kenntnisse in einer unserer Korrespondenzsprachen sind gleichwohl von Vorteil.
Praktikanten und Praktikantinnen
Praktika
Wir freuen uns laufend über Bewerbungen von engagierten Schülern oder Studierenden, die Interesse am Anwaltsberuf zeigen und im Rahmen eines Praktikums die juristische Welt näher kennenlernen wollen.
Selbstverständlich können Sie auch studentische Pflichtpraktika bei uns absolvieren.
Gerne bieten wir zudem interessierten Schülern und Schülerinnen einen Einblick in die Arbeitswelt der/des Rechtsanwalts- und Steuerfachangestellten.
Steuerberater und Steuerberaterinnen
Derzeit suchen wir nicht aktiv nach einer Verstärkung unseres steuerrechtlichen Dezernates.
Interessanten Bewerbungen und Kooperationsideen zeigen wir uns jedoch stets aufgeschlossen gegenüber und freuen uns über Ihre diesbezügliche Initiative.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
Derzeit suchen wir nicht gezielt nach einer personellen Verstärkung unseres juristischen Teams.
Interessanten Kooperationsideen zeigen wir uns jedoch stets aufgeschlossen gegenüber und freuen uns über Ihre diesbezügliche Initiative.