Forderungsinkasso
Sie haben eine Leistung erbracht und der Schuldner zahlt nicht?
Unzählige Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schieflage, weil sie Leistungen ordnungsgemäß erbringen, ihre Vertragspartner allerdings gar nicht oder erst mit oft monatelanger Verzögerung zahlen. Daher ist es ratsam, wenn Unternehmen Zeit und Geld in ein aktives Mahnwesen investieren. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, konsequent zu mahnen und alle Möglichkeiten der Forderungsdurchsetzung zu nutzen.
Denn nur wer frühzeitig und energisch mahnt und seine Forderung aktiv durchsetzt, hat gute Chancen sein Geld zu bekommen. Wer hingegen abwartet und sich vertrösten lässt, läuft Gefahr, mit seiner Forderung in die Insolvenz des Schuldners zu fallen. Das Ergebnis ist der oft fast vollständige Ausfall der Forderung.
Erfahrungsgemäß werden diejenigen Gläubiger vorrangig bedient, die den meisten Druck ausüben. Als besonders effektives Druckmittel hat sich in der anwaltlichen Inkassopraxis die Kontopfändung und das Zahlungsverbot gegen Zulieferer bewährt; zudem wird bereits eine einfache anwaltliche Mahnung häufig ernster genommen, als jedes Anschreiben des Unternehmers selber. Insbesondere im Umgang mit langjährigen Kunden ist hier Fingerspitzengefühl in den Formulierungen geboten, das kommerzielle Inkassodienstleister so individualisiert häufig nicht leisten können.
Bietet der Schuldner in der Folge Ratenzahlungen an, gilt es, die Forderung gezielt zu sichern und die Ratenzahlung zu überwachen. Auch hier ist Erfahrung im Umgang mit Schuldnern und den Möglichkeiten der (außergerichtlichen) Titulierung gefragt.
Kosten des Inkassos
Befindet sich der Schuldner mit der Zahlung in Verzug (dies wird durch professionelle Gestaltung des Rechnungsformulars und der Mahnschreiben gewährleistet), so haftet er dem Gläubiger auch für die Kosten der Rechtsverfolgung. Inwieweit die Kosten von Inkassodiensten erstattungsfähig sind, wird von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich entschieden.
In jedem Fall aber müssen die Kosten eines mit dem Inkasso beauftragten Rechtsanwaltes voll erstattet werden.
Wir haben in den letzten zehn Jahren viel Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und für etliche Unternehmen das passende Prozedere für ein individuelles und professionelles Mahnwesen entwickelt. Wir finden auch für Sie die optimale Lösung- sprechen Sie uns an!
Vorträge
Regelmäßige Vorträge
- Bankhaftung in der Anlegerberatung
- Betriebsübergang – Rechtliche Grundlagen und Verhaltensweisen
- Grundlagen des BetrVG für Betriebsräte
- Lenk- und Ruhezeiten (Transport- und Speditionsrecht)
- Professionelles Forderungsmanagement
- Rechte des Arbeitnehmers in der Insolvenz
- Vertragsrecht (Kurs für Referendare)
- Zollrecht sowie Zustellung von öffentlichen Urkunden im Ausland
Schulungen
- Professionell mahnen
- Lenk- und Ruhezeitenregelungen für Kraftfahrer
- Richtig beraten – Sorgfaltspflichten in der Anlageberatung
- Grundlagen des BetrVG für Betriebsräte
- Referendarkurs – Vertragsrecht
Schadensabwicklung
Seit der Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes am 01.07.2008 ist es auch Kfz-Werkstätten erlaubt, den Kunden rechtlich über die Folgen eines Verkehrsunfalles zu beraten und gegenüber der eigenen und der gegnerischen Versicherung zu vertreten.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen ist jedoch immer mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Berater – also auch die Werkstatt – haftet für fehlerhafte Beratung. Eine entsprechende Versicherung unterhält kaum eine Werkstatt. Dabei lauern gerade bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden viele Fallstricke:
- in der Beurteilung der Haftungsfrage, insbesondere die Frage des Mitverschuldens,
- in der Frage welche Schadenspositionen geltend gemacht werden können (z.B. Fiktive Reparaturkosten oder 130%-Regelung, Schmerzensgeld, Aufwandspauschale, merkantiler Minderwert) und
- bei der sachgerechten Durchsetzung der Ansprüche (Fristenkontrolle).
Wir bieten als Service für Kfz-Werkstätten die Übernahme der rechtlichen Abwicklung des Verkehrsunfallschadens im Hause der Werkstatt. So kombinieren Sie optimalen Service mit geringen Kosten und vermeiden gleichzeitig Haftungsrisiken. Hier nur einige Vorteile:
- Wir kommen nach telefonischer Anfrage in Ihre Werkstatt und beraten vor Ort.
- Wir prüfen nach Erstellung des Gutachtens verbindlich die mögliche Abrechnungsart (Totalschaden, fiktive/ tatsächliche Reparaturkoste / 130%-Regelung.
- Wir prüfen mögliche Schmerzensgeldansprüche, Lohnausfallansprüche und sonstige Schadensmerkmale.
- Wir übernehmen die Schadensmeldung und machen die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend.
- Wir überprüfen vorab die Haftungsfrage.
- Wir beraten Sie bei der Sicherung Ihrer Werklohnansprüche durch Abtretungen und Pfandrechte.
Kapitalanlagen
Häufig stehen Anleger nach herben Verlusten am Kapitalmarkt vor der Frage, ob sie für die entstandenen Verluste entschädigt werden. Eine Entschädigung kann gefordert werden, wenn der Anleger seine Anlageentscheidung aufgrund fehlerhafter Beratung getroffen hat.
Eine anleger- und objektgerechte Beratung beginnt mit der Kundenexploration, in der
- Anlageziele (Anlagehorizont, Fungibilität, Zweck, Renditeerwartung, Kapitalschutz, Risikobereitschaft),
- Erfahrung (Anlageerfahrung, Bildung, Kenntnisse, Anlagehistorie, Lebensalter) und
- Wirtschaftliche Verhältnisse (Vermögenssituation, Risikotragfähigkeit, Vermögensherkunft)
und weitere Aspekte betrachtet werden. Der Berater muss ermitteln, ob das angebotene Finanzinstrument zum Anleger passt. Anderenfalls liegt ein Beratungsfehler vor und der Anleger hat einen Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank.
Zertifikate und ähnliche Hoch-Risikoanlagen des grauen Kapitalmarktes sind dabei nach herrschender Rechtsprechung jedenfalls ungeeignet, wenn der Anleger Altersvorsorge betreiben will.
Firmengründungen
Bereits vor der Gründung einer Gesellschaft sind viele Fragen zu beantworten. Steuerbelastung und Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft hängen unmittelbar mit der Wahl der richtigen Gesellschaftsform zusammen. Das Deutsche Recht stellt dem Bürger eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Auswahl:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaft (auf Aktien) (KG a.A. / GmbH & Co. KG)
- Genossenschaft (e.G.)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Eingetragener Verein (e.V.)
- Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt)
- Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR)
- Stille Gesellschaft (typisch und atypisch)
- Stiftung
Daneben können durch europarechtliche Vorgaben zahlreiche ausländische Gesellschaftsformen Niederlassungen in Deutschland eröffnen (z.B. die Limited nach englischem Recht). Gerade hier ist besondere Vorsicht geboten! In aller Regel bestehen gravierende zusätzliche Anforderungen und Risiken durch die Wahl einer ausländischen Gesellschaftsform.
Im Zuge der Gründung müssen zahlreiche Vertragswerke entworfen und auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden:
- Gesellschaftsvertrag
- Arbeitsverträge / Anstellungsverträge
- Liefer- und Kooperationsverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Rechnungen / Lieferscheine / Mahnwesen
- Beteiligungsverträge
Steuerberatung
Zu unseren Dienstleistungen im steuerrechtlichen Dezernat gehört die
- Finanzbuchführung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschlusserstellung
sowie die Erstellung von
- Konzernsteuererklärungen und
- Privaten Steuererklärungen.
Besonders im Fokus unserer steueranwaltlichen Dienstleistung stehen selbstverständlich auch streitige Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit sowie allgemein die Betreuung in Steuerstrafverfahren.