Martin Speicher
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schwerpunkte im Bank- und Kapitalmarktrecht
- Umfassende rechtliche Betreuung von:
- Finanzdienstleistern
- Vermögensberatern
- Versicherungsvermittlern
- Maklern
- Ausgestaltung von Anlageprojekten
- Aufklärungspflichtverletzung und Fehlberatung
- Kreditbearbeitungsgebühren
- Vorfälligkeitsentschädigungen
Das Bank- und Kapitalmarktrecht liegt im Spannungsfeld zwischen berechtigten Interessen der Banken und Finanzdienstleistern sowie den häufig genug enttäuschten Erwartungen ihrer Kunden.
Aufgrund der häufigen Gesetzesnovellierungen sowie oft komplexen Rechtslage ist eine fachanwaltliche Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht dringend geboten.
Für Verbraucher
Das Bank- und Kapitalmarktrecht betrifft besonders sensible Punkte in Ihrem Leben: Ihre finanzielle Zukunftsplanung und Absicherung sowie Ihre tägliche Liquidität.
Unsere Aufgabe ist es den Schutz Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit vor übermäßiger Gewinnsucht verschiedener Kreditinstitute, Fondsinitiatoren und Anlageberatern zu gewährleisten. Besonders im Fokus unserer Beratung steht dabei regelmäßig die Verletzung von Aufklärungspflichten bei Kreditverträgen oder in der Vermögensberatung, die auf maximalen eigenen Profit des Vermittlers oder Beraters zurückzuführende Fehlberatung der Kunden sowie grundsätzlich der Schutz unerfahrener Kunden vor übermäßiger Verschuldung und falschen Anlageentscheidungen.
In den letzten Jahren hatten zahlreiche Verbraucher zudem Beratungsbedarf hinsichtlich der Widerrufbarkeit von Verbraucherdarlehensverträgen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, der teils unberechtigten Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen sowie zu Unrecht vereinnahmter Kreditbearbeitungsgebühren und Vorfälligkeitsentschädigungen durch Banken und Sparkassen.
Für Banken, Vermittler und Vermögensberater
Unsere Beratungstätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht beschränkt sich nicht auf die Vertretung von Kunden- und Anlegerinteressen, sondern umfasst auch die umfassende rechtliche Betreuung von Finanzdienstleistern wie beispielsweise Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Maklern.
Es ist uns dabei grundsätzlich wichtig, dass das Interesse der Gemeinschaft aller Bankkunden gewahrt bleibt, nicht mit den negativen Folgen falscher Anlageentscheidungen Einzelner belastet zu werden. So gilt es zu verhindern, dass Anleger und Investoren versuchen, ihren nach ordnungsgemäßer Beratung und Aufklärung über die Risiken der getätigten Investitionen erlittenen Spekulationsverlust auf die Gemeinschaft der Bankkunden abzuwälzen oder gar dem Vermittler respektive Berater persönlich aufzubürden.
Im Rahmen der Betreuung von Finanzdienstleistern steht die rechtliche Ausgestaltung von Anlageprojekten, Beteiligungsmodellen und Fonds (inklusive der Erstellung von Anlageprospekten) sowie grundsätzlich die präventive Haftungsminimierung der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit im Mittelpunkt unserer Dienstleistung.
Darüber hinaus können wir sämtliche Vorhaben und Projekte unter anderem auch in gesellschafts-, arbeits-, versicherungs- und steuerrechtlicher Hinsicht begleiten und stellen daher insbesondere für mittelständische Finanzdienstleister den optimalen wirtschaftsrechtlichen Ansprechpartner dar.
Ein für Unternehmen wie Privathaushalte gleichermaßen sensibles, aber dennoch wichtiges Thema ist zudem die bankrechtliche Beratung hinsichtlich Kreditlinien und Überziehungskrediten. Rechtlich problematisch wird es immer dann, wenn Bankangestellte bei Unternehmen in der Krise durch die Genehmigung von Auszahlungen und Überweisungen faktisch die Geschäftsführung übernehmen, oder Privathaushalte durch die in der Regel überraschende Rückführung von Dispositions- oder Überziehungskrediten bei Gelegenheiten des Geldeinganges (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeldzahlungen) rechtswidrig belastet werden.