Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), über die von vielen Seiten berichtet wurde.

Zweck der DSGVO ist der Schutz der personenbezogenen Daten von Verbrauchern.

Unternehmen, Vereine und Behörde sollen Verbraucher darüber aufklären müssen, welche Daten gespeichert werden und an wen diese weitergegeben werden.

 

Der Rückblick in unserer Kanzlei:

Als Berufsgeheimnisträger, sind wir bereits seit langem gesetzlich verpflichtet den Datenschutz sicher zu stellen.

Trotzdem ist die DSGVO nicht komplett spurlos an uns vorbei gegangen.

Auch wir haben aufgrund unserer nunmehr erreichten Größe einen Datenschutzbeauftragten bestellt, ein umfangreiches Verarbeitungsverzeichnisses erstellt, die Dokumentenübermittlung an unsere Mandanten über die sog. Webakte eingeführt, welche stetig ausgebaut wird und einige sichtbare sowie unsichtbare Veränderungen an unserer Webseite vorgenommen.

Ebenso ging es vielen unserer Mandanten.

Insbesondere im Monat Mai haben wir eine Vielzahl an Fragen zum Thema Datenschutz bekommen, welche fast rund um die Uhr von unseren Rechtsanwälten Axel Kanert und Matthias Draheim beantwortet wurde.

Dabei konnte erreicht werden, dass alle Anfragen, auch diejenige die kurz vor dem 25.05. noch kamen, bezüglich der Webseiten unserer Mandanten erfolgreich, noch vor der Deadline abgearbeitet werden konnten.

Der hohe Beratungsbedarf hat sich unter anderem durch die gut angenommene Fortbildung für Datenschutzbeauftragte durch Rechtsanwalt Draheim bei uns im Haus gezeigt.

Auch weiterhin werden vor Ort in den Unternehmen Vorträge und Schulungen für Arbeitnehmer zur DSGVO durchgeführt, um spezifische Fragen der Arbeitnehmer und Verantwortlichen im eigenen Unternehmen mit den betriebsbezogenen Fragen beantworten zu können.

Daneben wurden in Gesprächen bei unseren Mandanten vor Ort und in unserer Kanzlei, vielen Telefonaten und Analysen eine Vielzahl, auf die individuellen Bedürfnisse der jeweilige Mandanten angepasste, individuelle Verträge angefertigt.

Es hat sich gezeigt, dass die Frage des Datenschutzes kleine und große Unternehmen sowie Vereine jeglicher Branche betrifft.

So hatten wir neben Unternehmen u.a. aus den Bereichen, Transport- und Spedition, Bau, Forschung und Technik, IT, Event und Gastronomie auch Sportvereine und mitunter auch Kanzleien von Kollegen Anfragen zum Thema Datenschutz.

Dabei war und ist der Beratungsbedarf unabhängig davon, ob es sich um Einzelunternehmer oder Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern handelt, gleich hoch.

Viele Fragen drehten sich dabei, neben den für Dritte sichtbaren Bereichen Webseite und AGB/Einwilligungserklärungen für Kunden, auch um den Bereich der Arbeitnehmer Aufklärung sowie Verschwiegenheitserklärungen für Arbeitnehmer sowie die Verwendung von WhatsApp im Unternehmen und den offline Datenschutz.

 

Abmahnwelle

Erfreulich war für uns, einerseits, dass die ganz große Abmahnwelle ausgeblieben ist und andererseits das die von uns vorab beratenen Mandanten weder von Mitbewerbern noch den Datenschutzbehörden Abmahnschreiben erhalten haben.

Leider versuchen vereinzelte, uns auch bereits aus dem E-Commerce bekannte, Abmahnkanzleien und sog. Interessenverbände das Thema Datenschutz als Quelle für umsatzsteigernde Abmahnungen zu nutzen.

Ob dieses Vorgehen erfolgreich ist, wird sich erst in Zukunft zeigen, wenn die ersten Gerichtsurteile veröffentlicht werden.

Solange raten wir eine Abmahnung niemals ungeprüft zu unterschreiben!

Aus dem damit eingegangen – grundsätzlich lebenslänglich gültigen – Unterlassungsvertrag lässt sich nur schwer raus kommen!

 

Die Datenschutzbehörden

Die ersten Beschwerden gegen große Unternehmen gingen bereits am 25.05.2018 bei den Datenschutzbehörden ein.

„Die allererste Beschwerde richtete sich gegen Facebook und war am 25. Mai um 1.26 Uhr eingegangen, wie die Chefin des EU-Datenschutzausschusses sagte.

Diese Beschwerde war vom Verein Noyb des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems eingereicht worden. Dieser beschwerte sich außerdem über Google sowie die Facebook-Dienste Instagram und WhatsApp. Die Konzerne zwängen Nutzer, Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, ohne die die Dienste überhaupt nicht genutzt werden könnten, hieß es. Das sei ein klarer Verstoß gegen die DSGVO.

(Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-goes-Mainstream-Ein-Monat-DSGVO-4089845.html)

 

Viel Arbeit haben aktuell die zum Teil noch stark unterbesetzten Datenschutzbehörden:

„Wir nennen uns nur noch Call-Center“, sagte eine Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch. „Die Zahl der Anfragen ist extrem hoch. Vor allem bei Firmen, Kommunen und auch bei Vereinen herrschen große Unsicherheiten.“ Auch Privatleute wenden sich mit ihren Fragen an den Datenschutzbeauftragten und sein Team. Wie viele formale Beschwerden unter den Anfragen sind, konnte die Sprecherin nicht beziffern.

Auch die Datenschützer in Nordrhein-Westfalen versinken in einer Flut von Anfragen. „Die Telefone stehen nicht mehr still“, sagte ein Sprecher. Täglich nehme der mit nur einer Person besetzte Empfang rund 100 Anrufe zum Thema europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entgegen. In den Tagen rund um den Start der neuen EU-Regeln am 25. Mai seien es sogar 140 Anrufe täglich gewesen. Seit Anfang des Jahres erreichten die NRW-Datenschützer 4.700 schriftliche Eingaben – im gesamten Vorjahr waren es nur knapp 4.000. Allerdings fallen darunter nicht nur Beschwerden, sondern auch Beratungsanfragen.

„An einem Tag gehen jetzt so viele Beschwerden ein wie vorher in zwei Wochen“, sagte ein Sprecher der Berliner Datenschutz-Behörde. Genaue Zahlen lägen noch nicht vor. Als Schwerpunkte kristallisierten sich Online-Handel und Lieferdienste für Essen heraus. Die Fälle werden nun geprüft und die Unternehmen um Stellungnahme gebeten. Viele Bürger seien im Zuge der Berichterstattung über die neuen Regeln stärker in Sachen Datenschutz sensibilisiert. „Sie haben davon erfahren, dass es Datenschutz überhaupt gibt, das war vorher bei vielen nicht bekannt.“

Beschwerden und Beratungsfragen

Beim Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gingen fast doppelt so viele Beschwerden wie zuvor ein. Insgesamt wandten sich im ersten DSGVO-Monat 460 Mal Bürger an die Behörde. 260 dieser Eingänge wurden bereits ausgewertet. In 60 Prozent der Fälle beschwerten sich die Bürger über Verstöße gegen die neue Datenschutz-Grundverordnung.

Viele Fragen auch von Unternehmen

In Schleswig-Holstein gingen rund 400 Beschwerden ein. Einige davon richteten sich gegen mehrere Verantwortliche, sagte die Landes-Datenschutzbeauftragte Marit Hansen. „Beispielsweise ging es in einer Beschwerde um mehr als 20 mutmaßliche Datenschutzverstöße.“ Manchmal reichten für denselben Fall mehrere Betroffene Beschwerde ein. In einem Fall habe es vier getrennte Beschwerden gegeben.

(Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Neue-Regeln-halten-Datenschutz-Behoerden-in-Atem-4090552.html)

 

Unsere Rechtsanwälte Axel Kanert und Matthias Draheim, stehen Ihnen weiterhin jederzeit gerne beim Thema Datenschutz mit Rat und Tat zur Seite.

 

Aachen im Juni 2018

 

Draheim, Rechtsanwalt